§ 2 Vereinszweck
(1) Zweck des Vereins ist die charakterliche und geistige Entwicklung seiner Mitglieder,
insbesondere der heranwachsenden Jugend.
Mit dem Verein soll die Weikersheimer Jugend gestärkt und der Zusammenhalt
aufrechterhalten werden.
Zusammenhalt und Achtung aller Mitglieder sind oberstes Gebot. Ziel ist das Streben nach
Toleranz und Akzeptanz unter den Jugendlichen sowie die Förderung der Kameradschaft, die
Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und das Schließen neuer Freundschaften.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Die Haupttätigkeit des Vereins ist nicht auf einen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.